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Versicherungsrecht

 

Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Diebstahl-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften.

Das Versicherungsrecht umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:

Allgemeines Versicherungsrecht
Privates Versicherungsmanagement
Vorgehen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages
Vorgehen im Schadensfall
Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages
Doppelversicherungen/Versicherungsrisiken

Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles nachweisen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht die Versicherungsleistung zu erbringen befreit.


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