Reisen ist der Deutschen liebstes Hobby. Doch häufig ist die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres groß, bei Ankunft am Reiseziel ist jedoch die Enttäuschung um so größer, wenn der Urlaub nicht das hält, was sich der Reisende bei seiner Buchung erhofft hat. Zurück von der Reise ergeben sich dadurch zwischen Reisendem und Reiseveranstalter nicht selten Auseinandersetzungen, die sich um eine Minderung des Reisepreises oder den Anspruch auf Schadenersatz drehen.
Das Reiserecht umfasst im wesentlichen folgende Bereiche, unter denen Sie die neuesten Informationen und Änderungen in der Rechtsprechung abrufen können:
Reisevertrag:
Reisekatalog
Reisebuchung
Reisevertrag
Reiserücktritt
Reisemängel:
Reklamation von Reisemängeln
Minderung des Reisepreises
Schadensersatz
Time-Sharing:
Funktionsweise von Time-Sharing
Rechtslage beim Time-Sharing
Reiseversicherungen:
Reisegepäckversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Soforthilfeversicherung
Weitere Reiseversicherungen
Wollen sie Reisemängel oder Schadenersatz gegen den Reisever-anstalter geltend machen, denken Sie daran Ihre Ansprüche bis spätestens einen Monat nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter schriftlich anzumelden, sonst nimmt sich der Reiseveranstalter auch von berechtigten Ansprüchen nichts mehr an. |