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Ausländer- und Asylrecht

 

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Wer als Ausländer nach Deutschland einreisen möchte, benötigt hierfür grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ein Visum. Ausgenommen von der Visumpflicht sind nur Angehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie – für Kurzaufenthalte – die so genannten „Positivstaater“. Möchte sich ein visumpflichtiger Ausländer nur maximal drei Monate binnen eines halben Jahres in Deutschland aufhalten und dabei keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dann muss er bei der für seinen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Schengen-Visum beantragen


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