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Rechtsanwälte
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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht gehört seit langem zu den Arbeits-schwerpunkten der Rechtsanwälte, wobei die Auftraggeber meistens die Patienten, aber auch Ärzte und Zahnärzte sind. Hauptschwerpunkte sind vor allem Diagnose- und Therapiefehler. Bei den Diagnosefehlern geht es häufig um Krebs- und Herz-/Kreislauferkrankungen. Therapiefehler betreffen vor allem chirurgische, orthopädische und zahnärztliche Leistungen. Darüber hinaus wird man im Arzthaftungsrecht mit der ganzen Vielfalt medizinischer Problemstellungen konfrontiert, z. B. Fehlern bei der pathologischen Befundung, der Geburtshilfe, der Medikamentierung, der Aufklärung über Folgen und Risiken und bei der Führung der Krankenunterlagen.

Der Patient hat einen rechtlich verbürgten Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung. Wird der Arzt diesem Anspruch schuldhaft nicht gerecht und kommt es infolge dessen zu vorübergehenden oder zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann der Patient Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen. Schuldhaft handelt ein Arzt, wenn er bei der Behandlung gegen die medizinischen Standards verstößt.

Aus rechtlicher Sicht bereitet die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt deshalb erhebliche Schwierigkeiten, weil der Patient das Vorliegen einer schuldhaften ärztlichen Pflichtverletzung beweisen muss. Deshalb gibt es kaum einen Streitfall ohne Hinzuziehung eines medizinischen Gutachtens.


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